An diesem Donnerstag hat der Bundesgerichtshof die Löschung von Hassrede durch Facebook grundsätzlich auch dann für zulässig erklärt, wenn keine Straftat vorliegt. Allerdings müssen die Nutzerinnen und Nutzer darüber informiert und vor Account-Sperrungen angehört werden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: „Im Grundsatz hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass soziale Netzwerke ihren Nutzerinnen und Nutzern bestimmte Kommunikationsregeln vorgeben dürfen, die über strafrechtliche Vorgaben hinausgehen, und bei Verstößen dagegen Beiträge entfernen und Konten sperren dürfen. Das ist ein klares Signal an alle, die in sozialen Medien Hassrede und menschenfeindliche Hetze verbreiten."