Muster-AGB für alle Unternehmen der Digitalwirtschaft (B2B)
Mit den Bitkom Muster-AGB erhalten Sie für Ihr Unternehmen vorformulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen für Deutschland.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bilden in jedem Unternehmen die Grundlage des täglichen Vertragsgeschäfts. Die Bitkom Muster-AGB unterstützen Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen im deutschen B2B-Geschäft. Sie enthalten vorformulierte Vertragsbedingungen, die direkt verwendet oder als Orientierung für individuelle Vertragsregelungen genutzt werden können.
Die Muster-AGB sind modular aufgebaut. Grundlage bilden die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AV Bitkom) mit übergreifenden Regelungen etwa zu Haftung, Leistungsstörungen und weiteren grundlegenden Vertragsfragen. Abhängig vom jeweiligen Geschäftsmodell können Unternehmen zusätzliche Vertragsmodule auswählen und miteinander kombinieren.
Update August 2026: Vier neue Datenmodule
Die Bitkom Muster-AGB wurden im August 2026 um vier neue Module für den vertraglichen Umgang mit Daten erweitert. Die neuen Bitkom Datenbedingungen unterstützen Unternehmen dabei, die Bereitstellung, Überlassung und Weitergabe von Daten rechtlich klar zu regeln – sowohl innerhalb als auch außerhalb des Anwendungsbereichs des EU Data Act.
Die vier Datenmodule ergänzen das bestehende Angebot als eigenständig auswählbare Vertragsmodule. Die bisherigen Bitkom Muster-AGB und die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AV Bitkom) bleiben unverändert. Auch bereits erworbene Vertragsmodule sind von der Erweiterung nicht betroffen.
Bitte beachten Sie, dass die Bitkom Muster-AGB nur für Verträge mit Unternehmen (B2B) verwendet werden können und nicht für Verträge mit Verbrauchern (B2C).
FAQ zu unseren Bitkom Muster-AGB
Gibt es die Bitkom Muster-AGB auch in einer englischen Fassung?
Ja, diese sind auch auf Englisch verfügbar. Sie basieren in jedem Fall auf den Vorgaben des deutschen Rechts und sind daher auch für die Verwendung in Deutschland (unabhängig von der Sprachfassung) konzipiert. Die englische Sprachfassung ist eine Übersetzung zur Erleichterung der Kommunikation mit Ihren Geschäftspartnern. Juristisch bindend ist stets die deutsche Sprachfassung der Bitkom Muster-AGB.
Stellen die Bitkom Muster-AGB einen vollständigen Vertrag dar oder muss ich darüber hinaus Fragen mit meinem Geschäftspartner regeln?
Es ist allgemein darauf hinzuweisen, dass die Bitkom Muster-AGB keinen vollständigen Vertrag darstellen, sondern nur einige Vertragsbestandteile, die zugunsten des Anbieters formuliert sind. Darüber hinaus muss ein Vertrag noch jeweils abgeschlossen und die AGB müssen in den Vertrag einbezogen werden. Es ist zu empfehlen, die vertraglichen Leistungen so genau wie möglich zu definieren. Dies kann nicht durch die AGB übernommen werden, sondern wird von diesen vorausgesetzt.
Sind die Vorlagen veränderbar (Word-Dokument)?
Die Bitkom Muster-AGB gibt es aus urheberrechtlichen Gründen nur in PDF-kopiergeschützen Dokumenten. Eine Expertengruppe von ca. 12 Juristen aus dem Kreis der Bitkom-Mitgliedsunternehmen hat die Bitkom Muster-AGB für die 1:1-Verwendung erstellt. Hierzu enthalten die Bitkom Muster-AGB in der Fußzeile Ihre Firmierung.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, die Bitkom Muster-AGB als Grundlage für eigene AGB-Texte zu nutzen und Ihrerseits anzupassen. Hierzu können Sie einzelne Passagen händisch aus den Bitkom Muster-AGB übernehmen. Die geänderten Dokumente dürfen dann keinen Bezug mehr zu „Bitkom erstellten Muster-AGB“ haben.
Auf welcher rechtlichen Grundlage basieren die Bitkom Muster-AGB?
Die Bitkom Muster-AGB wurden von Sachverständigen aus dem Bitkom-Arbeitskreis „ITK-Vertrags- und Rechtsgestaltung“ erarbeitet. Sie wurden Anfang 2022 aktualisiert und an neue gesetzliche Vorgaben angepasst. Hintergrund ist die Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/770) und der Warenkauf-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/771) in deutsches Recht, die zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten sind. Konkret geht es zum Beispiel um Rückgriffsansprüche bei Verträgen über digitale Produkte gemäß § 327u BGB, um die neuen Regelungen der § 475a BGB (Verbrauchsgüterkaufvertrag über digitale Produkte) und § 578b BGB (Verträge über die Miete digitaler Produkte).
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