Externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter (DSB)


Expertise für Ihren betrieblichen Datenschutz


Als externer Datenschutzbeauftragter beraten wir Ihr Unternehmen umfassend. Dabei gehen wir individuell auf die Besonderheiten Ihres Unternehmens ein und setzen für Sie maßgeschneiderte Datenschutzkonzepte um. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.

Sie sind unsicher, ob Sie überhaupt einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gerne.

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Ali Tschakari
Ali Tschakari
Leiter Bitkom Consult
Bitkom Servicegesellschaft mbH
Was macht ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter?

Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die in einem Unternehmen oder einer Organisation für die Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen verantwortlich ist. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn in einer Organisation regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Wer muss einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist in erster Linie abhängig von der Art und dem Umfang der Datenverarbeitung sowie den geltenden Datenschutzgesetzen. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen oder Organisationen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn sie in der Regel personenbezogene Daten in größerem Umfang verarbeiten. Dies betrifft insbesondere öffentliche Stellen, Unternehmen, die systematisch und umfassend personenbezogene Daten verarbeiten, oder solche, bei denen die Verarbeitung besonders sensibler Daten erfolgt. Die genauen Anforderungen können je nach Land und Region variieren. Es ist ratsam, die spezifischen Datenschutzgesetze zu überprüfen, um festzustellen, ob die Benennung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich ist.

Datenschutzbeauftragter - Intern oder Extern?

Die Entscheidung, ob ein Datenschutzbeauftragter intern oder extern ernannt wird, ist ein wichtiger Aspekt für Unternehmen und Organisationen. Datenschutzbeauftragte können entweder interne Beschäftigte des Unternehmens sein oder von außerhalb als externer Dienstleister fungieren. Diese Wahl hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe der Organisation, die Komplexität der Datenverarbeitung, die vorhandenen Ressourcen und die Expertise im Datenschutzbereich. Ein interner Datenschutzbeauftragter hat oft direkten Einblick in die Unternehmensabläufe, während ein externer Datenschutzbeauftragter spezialisiertes Fachwissen und eine objektive Perspektive bieten kann. Unabhängig von der Wahl ist es entscheidend, sicherzustellen, dass der Datenschutzbeauftragte die erforderlichen Qualifikationen und Unabhängigkeit besitzt, um die Datenschutzanforderungen effektiv zu erfüllen. Wir beraten Sie gerne bei der Entscheidung, ob Sie einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten benötigen.