Platform-to-Business Verordnung | Mediation

 

Ab 12. Juli 2020 gilt die neue Platform-to-Business Verordnung. Durch sie werden neue Transparenzregeln für Plattformen und Suchmaschinen geschaffen. Insbesondere die Einführung interner Beschwerdemanagement-Systeme zur Streitschlichtung sollen eine schnelle und einfache Beilegung von Meinungsverschiedenheiten ermöglichen. Die Experten von Bitkom Consult unterstützen Sie mit Mediationsleistungen bei der Umsetzung des Art. 12 der Platform2Business Verordnung (kurz P2B).

 

Was genau regelt die neue Verordnung?

Die Platform-to-Business Verordnung gilt ab dem 12. Juli 2020 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie schafft Transparenzregeln für Plattformen und Suchmaschinen. Sie soll die Geschäftsbeziehung zwischen Anbietern und Plattformen besser ausbalancieren. Geschäftskunden können sich darauf verlassen, dass Plattformen über ein internes Beschwerdemanagement-System verfügen. Die Mediationsstellen sollen eine außergerichtliche Beilegung von Streitfällen gewährleisten.

Welche Rolle nehmen die Mediatoren ein?

Die Mediatoren sorgen für die außergerichtliche Streitschlichtung. Mögliche Streitfälle können beispielsweise die Platzierung von Produkten oder bei einer Sperre von Angeboten sein. Die Streitfragen sollen durch die Mediationsdienste schneller und einfacher, vor allem aber gütlich beigelegt werden. Außerdem sollen sie zusätzliches Vertrauen im vereinheitlichten Geschäftsverkehr zwischen Plattformen und ihren Geschäftskunden in der EU schaffen.

Wer muss Mediatoren benennen und wie viele Streitschlichter werden benötigt?

Zur Benennung von Mediatoren sind Online-Vermittlungsdienste verpflichtet, deren Jahresumsatz 10 Mio. Euro überschreitet und die mehr als 50 Angestellte beschäftigen. Kein internes Beschwerdemanagement-System müssen einrichten: Peer-to-Peer Vermittlungen, an denen keine gewerblichen Anbieter beteiligt sind sowie reine Business-to-Business Plattformen. 

Pro internem Beschwerdemanagement-System müssen zwei Mediatoren benannt werden.

Welche Voraussetzungen müssen Mediatoren erfüllen?

Mediatoren müssen gemäß Art. 12. Abs. 2 P2B-VO folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Sie sind unparteiisch und unabhängig. 
  • Ihre Mediationsdienste sind für gewerbliche Nutzer der betreffenden Online-Vermittlungsdienste erschwinglich. 
  • Sie sind in der Lage, ihre Mediationsdienste in der Sprache der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen, die das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter der Online-Vermittlungsdienste und dem betroffenen gewerblichen Nutzer regeln. 
  • Sie sind entweder physisch am Ort der Niederlassung oder am Wohnsitz des gewerblichen Nutzers oder mittels Kommunikationstechnik aus der Ferne leicht zu erreichen. 
  • Sie können ihre Mediationsdienste unverzüglich erbringen. 
  • Sie verfügen über ein ausreichendes Verständnis der allgemeinen Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen, sodass sie wirksam zum Versuch der Streitbeilegung beitragen können.
Wie unterstützt Sie Bitkom Consult bei der Umsetzung der Platform-To-Business Verordnung?

Die Rechtsexperten von Bitkom Consult unterstützen Plattformen und Anbieter durch Mediationsleistungen gem. Art. 12 P2B-VO. Details zum Mediationsangebot finden Sie hier.

Was kostet die Benennung von Bitkom Consult als Mediationsdienst?

Die Benennung ist für Plattformen kostenfrei. Die Vergütungsfreiheit sichert die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit von Bitkom Consult im Mediationsverfahren. Die Kosten für das Mediationsverfahren selbst ergeben sich aus dem zwischen den Streitparteien separat abzuschließenden Mediationsvertrag. 

Weitere Informationen zur neuen EU Plattformregulierung finden Sie auf der Themenseite des Bitkom.

 

Benennen Sie Ihre Mediatoren 


Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung des Art. 12 der Platform-to-Business Verordnung. Laden Sie sich den Kooperationsvertrag hier herunter. Grundlage und wesentlicher Bestandteil des Kooperationsvertrages sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bitkom Servicegesellschaft mbH „Mediationsdienste nach Art. 12 der Platform-to-Business Verordnung“, die Sie in der Vertragsvorlage finden. Die Benennung ist für Sie kostenfrei.

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