Der Bitkom veröffentlicht den Praxisleitfaden der Privacy-Icons

Die DS-GVO sieht in Art. 12 Abs. 7 vor, dass sich die verantwortliche Stelle zur Erfüllung ihrer Informationspflichten nach Art. 13 und 14 auch bestimmter Bildsymbole bedienen kann, die der betroffenen Person in Kombination mit den erforderlichen (textlichen) Informationen bereitgestellt werden. Dadurch soll der betroffenen Person in leicht wahrnehmbarer, verständlicher und klar nachvollziehbarer Form ein aussagekräftiger Überblick über die beabsichtigte Verarbeitung vermittelt werden. Art. 12 Abs. 8 DS-GVO sieht die Möglichkeit eines delegierten Rechtsaktes vor. Hierüber kann die Kommission festlegen, welche Informationen durch Bildsymbole darzustellen sind und welche Verfahren dabei Anwendung finden. Trotz mehrfachen Ersuchens hat die Kommission die Rechtsaktbefugnis bis jetzt nicht genutzt. Da der Bitkom und seine Mitglieder den Ansatz insbesondere vor dem Hintergrund von Datenverarbeitungen durch Geräte mit sehr kleinen oder gar ohne Displays – als sinnvoll und notwendig erachtet, hat die AG Privacy Icons des Bitkom AK Datenschutz proaktiv und eigenständig eine Umsetzung und Iconbeispiele erarbeitet und stellt diese zur Nutzung im Markt bereit. Das erarbeitete Icon-Set wird durch ein Konzeptpapier sowie den hier ebenfalls veröffentlichten Praxisleitfaden ergänzt und steht hier zum Download bereit.

 

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