Datenschutz & DSGVO
Wir bringen Ihre KI-Systeme auf den Stand, den der EU AI Act verlangt, ohne Ihre Entwicklung auszubremsen
Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie den EU AI Act bereits erfüllen müssen, auch wenn sie KI nur einkaufen statt selbst entwickeln. Die Pflichten hängen von der Risikoklasse des Systems ab und reichen von einfachen Transparenzhinweisen bis zu vollständiger technischer Dokumentation und laufender Überwachung. Wir schaffen Klarheit darüber, was für Ihre konkreten Anwendungen gilt, und setzen die nötigen Strukturen mit Ihnen um.
Unsere Leistungen zum Datenschutz im Überblick
Die DSGVO verlangt Nachweisbarkeit: ein aktuelles Verarbeitungsverzeichnis, eine Folgenabschätzung bei risikoreichen Verarbeitungen, korrekte Verträge mit Auftragsverarbeitern und eine rechtssichere Grundlage für Datentransfers außerhalb der EU. Wer diese Pflichten nicht laufend pflegt, merkt es spätestens dann, wenn ein Kunde im Rahmen eines Audits danach fragt oder die Aufsichtsbehörde sich meldet.
Wir übernehmen diese Aufgaben dauerhaft als externer Datenschutzbeauftragter oder unterstützen Sie in einem klar abgegrenzten Projekt.
Unsere Leistungen umfassen:
- Externer Datenschutzbeauftragter als dauerhafte Rolle, mit festem Ansprechpartner
- Erstellung und laufende Pflege des Verarbeitungsverzeichnisses sowie Datenschutz-Folgenabschätzungen bei risikoreichen Verarbeitungen
- Prüfung und Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen sowie Absicherung internationaler Datentransfers
- Begleitung bei Aufsichtsverfahren und Beantwortung von Anfragen aus Kundenaudits
- Interne Datenschutzaudits, die zeigen, wo Nachbesserungsbedarf besteht
Ihre Vorteile
Bestehen in externen Audits
Ihre Dokumentation beantwortet die Fragen, die Enterprise Kunden oder externe Zertifizierungsstellen stellen.
Ein fester Ansprechpartner
Als externer Datenschutzbeauftragter kennen wir Ihre Prozesse dauerhaft.
Weniger Aufwand im Tagesgeschäft
Wir pflegen Verzeichnis und Dokumentation laufend, damit bei Ihnen nichts liegen bleibt.
Nähe zu Regulierung und Aufsicht
Über unsere Arbeit in den Bitkom Arbeitskreisen kennen wir die Prüfpraxis der Aufsichtsbehörden aus erster Hand.
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