Unsere Leistungen
Wir unterstützen Startups, Mittelständer und Konzerne bei allen rechtlichen, technologischen und organisatorischen Fragen rund um den Datenschutz. Stellen Sie Ihr Unternehmen mit uns auf sichere Füße. Wir bieten unseren Service Unternehmen aus allen Branchen an. Dabei haben wir oft einen Wissensvorsprung durch die Anbindung an den Digitalverband Bitkom, der politisch aktiv ist und Industriestandards erstellt. Diese Standards setzen wir bei Bitkom Consult um.
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Beratung zum Datenschutz
Von der Datenschutzgrundverordnung über das Bundesdatenschutzgesetz: Wir beraten Sie rund um das Thema Datenschutz und unterstützen die Verantwortlichen Ihres Unternehmens. Zusammen mit Ihnen entwickeln wir individuelle Lösungen, damit Ihr Unternehmen auf sicheren Füßen steht.

Schulungen, Seminare & Weiterbildungen
Mitarbeitende, die sich im Unternehmen mit Daten befassen, sollten immer auf dem neuesten Stand in Sachen Datenschutz sein. Wir bieten regelmäßig Seminare, Workshops und Weiterbildungen zu verschiedenen Themengebieten in der Bitkom Akademie an.

Externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter (DSB)
Wir übernehmen die Funktion des externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen (externer DSB) und unterstützen Sie so ganzheitlich bei allen Datenschutzfragen.

Bitkom Muster-AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bilden in jedem Unternehmen die Grundlage des täglichen Vertragsgeschäfts. Mit unseren Bitkom Muster-AGB erhalten Unternehmen der Digitalwirtschaft aktuelle und vorformulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen für ihr B2B-Geschäft.

Platform-to-Business Verordnung | Mediationsdienste
Ab 12. Juli 2020 gilt die neue Platform-to-Business Verordnung. Durch sie werden neue Transparenzregeln für Plattformen und Suchmaschinen geschaffen. Insbesondere die Einführung interner Beschwerdemanagement-Systeme zur Streitschlichtung sollen eine schnelle und einfache Beilegung von Meinungsverschiedenheiten ermöglichen. Unser Expertenteam unterstützt Sie mit Mediationsleistungen bei der Umsetzung des Art. 12 der Platform2Business Verordnung (kurz P2B).