Platform-to-Business Verordnung | Mediation


Neue Transparenzregeln für Plattformen und Suchmaschinen.


Ab 12. Juli 2020 gilt die neue Platform-to-Business Verordnung. Durch sie werden neue Transparenzregeln für Plattformen und Suchmaschinen geschaffen. Insbesondere die Einführung interner Beschwerdemanagement-Systeme zur Streitschlichtung sollen eine schnelle und einfache Beilegung von Meinungsverschiedenheiten ermöglichen. Das Expertenteam von Bitkom Consult unterstützen Sie mit Mediationsleistungen bei der Umsetzung des Art. 12 der Platform2Business Verordnung (kurz P2B).

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Ali Tschakari
Ali Tschakari
Leiter Bitkom Consult
Bitkom Servicegesellschaft mbH

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Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung des Art. 12 der Platform-to-Business Verordnung. Laden Sie sich den Kooperationsvertrag hier herunter. Grundlage und wesentlicher Bestandteil des Kooperationsvertrages sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bitkom Servicegesellschaft mbH „Mediationsdienste nach Art. 12 der Platform-to-Business Verordnung“, die Sie in der Vertragsvorlage finden. Die Benennung ist für Sie kostenfrei.

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Was genau regelt die neue Verordnung?

Die Platform-to-Business Verordnung gilt ab dem 12. Juli 2020 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie schafft Transparenzregeln für Plattformen und Suchmaschinen. Sie soll die Geschäftsbeziehung zwischen Anbietern und Plattformen besser ausbalancieren. Geschäftskunden können sich darauf verlassen, dass Plattformen über ein internes Beschwerdemanagement-System verfügen. Die Mediationsstellen sollen eine außergerichtliche Beilegung von Streitfällen gewährleisten.

Welche Rolle nehmen die Mediatoren ein?

Die Mediatoren sorgen für die außergerichtliche Streitschlichtung. Mögliche Streitfälle können beispielsweise die Platzierung von Produkten oder bei einer Sperre von Angeboten sein. Die Streitfragen sollen durch die Mediationsdienste schneller und einfacher, vor allem aber gütlich beigelegt werden. Außerdem sollen sie zusätzliches Vertrauen im vereinheitlichten Geschäftsverkehr zwischen Plattformen und ihren Geschäftskunden in der EU schaffen.

Wer muss Mediatoren benennen und wie viele Streitschlichter werden benötigt?

Zur Benennung von Mediatoren sind Online-Vermittlungsdienste verpflichtet, deren Jahresumsatz 10 Mio. Euro überschreitet und die mehr als 50 Angestellte beschäftigen. Kein internes Beschwerdemanagement-System müssen einrichten: Peer-to-Peer Vermittlungen, an denen keine gewerblichen Anbieter beteiligt sind sowie reine Business-to-Business Plattformen. 

Pro internem Beschwerdemanagement-System müssen zwei Mediatoren benannt werden.