Rekordstrafe gegen Meta-Konzern für Verarbeitung von Kinderdaten auf Instagram

Zweit-höchstes Bußgeld nach DSGVO geht an Meta Konzern

Der Meta-Konzern erhält ein weiteres Bußgeld der irischen Aufsichtsbehörde, dieses Mal für die unrechtmäßige Verarbeitung von Kinderdaten auf der Social Media Plattform Instagram. Am 15.09.2022 veröffentlichte die irische Datenschutzkommission dazu offiziell die Entscheidung. Das Bußgeld beläuft sich auf 405 Millionen EUR und ist damit das zweithöchste Bußgeld nach DSGVO (höchstes Bußgeld aktuell: 746 Millionen EUR gegen Amazon).

Gegenstand der Entscheidung war der Umgang mit Kinderdaten auf Instagram. Jugendlichen im Alter von 13 bis 17 Jahren wurde erlaubt, sogenannte „Business-Accounts“ auf der Plattform zu betreiben. Dadurch waren Telefonnummern und E-Mail-Adressen von Minderjährigen teilweise vorübergehend öffentlich. Einstellungen von Kindern seien standardmäßig auf „öffentlich“ gesetzt worden und mussten eigenständig auf „privat“ geschaltet werden. Konsequenterweise waren ihre Social-Media-Inhalte von allen Nutzern einsehbar.

 

Reihe von Bußgeldern gegen den Meta-Konzern

Das Rekordbußgeld ist bereits die dritte Strafe der irischen Datenschutzkommission gegen den Meta-Konzern. Im März 2022 wurde der Konzern mit Social Media Applikationen wie Facebook, Instagram und Whatsapp für eine Reihe von Datenschutzvorfällen mit einem Bußgeld von 17 Millionen EUR belangt. Zusätzlich hagelte es 2021 ein weiteres Bußgeld von 225 Millionen EUR gegen Meta, diesmal für die unrechtmäßige Datenweitergabe über den Kommunikationsdienst WhatsApp. Daneben verhängten auch andere Behörden Bußgelder gegen das Unternehmen, im Januar 2022 beispielsweise die französische Datenschutzbehörde (CNIL) gegen Facebook für die mangelhafte Gestaltung des Cookie-Banners. Details dazu finden sich in der Ausgabe 01/2022 unseres Newsletters.

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