Rekordbußgelder gegen Vodafone: BfDI verhängt 45 Millionen Euro
1 | Einleitung
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 45 Millionen Euro gegen Vodafone verhängt – ein Rekord seit Geltung der DSGVO. Der Telekommunikationsanbieter hatte unter anderem durch mangelhafte Sicherheitsmaßnahmen sowie unzulässige Datenverarbeitung durch Partneragenturen gegen zentrale Datenschutzpflichten verstoßen.
2 | Hintergrund
Bereits seit 2021 ermittelte die Bundesdatenschutzaufsicht gegen Vodafone. Zwei zentrale Sachverhalte stehen nun im Fokus:
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Partneragenturen handelten eigenmächtig: Diese sollten für Vodafone neue Kund:innen gewinnen, nutzten dabei aber personenbezogene Daten unrechtmäßig, unter anderem durch nicht autorisierte Vertragsänderungen.
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Self-Service-Portal mit gravierenden Sicherheitslücken: Über ein Online-Portal konnten sich Unbefugte eSIMs regulärer Vodafone-Kund:innen ausstellen lassen – teils mit erratbaren Passwörtern und ohne echte Authentifizierung.
Diese Verstöße wurden mit Bußgeldern von 15 Mio. bzw. 30 Mio. Euro sanktioniert. Vodafone hat die Bescheide akzeptiert und bereits gezahlt.
3 | Bewertung durch die BfDI
Laut der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider steht der Fall exemplarisch für ein konsequentes Durchgreifen ihrer Behörde. Sie betont:
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„Datenschutzrecht ist nicht zahnlos.“
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Die Bußgeldhöhe wurde auch unter Berücksichtigung der Kooperation Vodafones und entsprechend der europäischen Leitlinien zur Bußgeldbemessung bestimmt.
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Die BfDI will durch solche Verfahren präventiv wirken und Unternehmen zur ernsthaften Umsetzung datenschutzrechtlicher Pflichten bewegen.
4 | Bedeutung für die Praxis
Das Verfahren zeigt:
Auch große Konzerne sind nicht vor harten Sanktionen sicher – insbesondere dann nicht, wenn strukturelle Datenschutzmängel bestehen und externe Dienstleister nicht ausreichend kontrolliert werden.
5 | Handlungsempfehlungen
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Dienstleister engmaschig kontrollieren:
Vertragliche und tatsächliche Aufsicht über Vertriebspartner, Agenturen und Auftragsverarbeiter sicherstellen.
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Sicherheitsmechanismen prüfen:
Self-Service-Portale, Login- und Authentifizierungsverfahren regelmäßig auf Schwachstellen evaluieren.
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Vermeidung von Wiederholungen dokumentieren:
Interne Prozesse zur Prävention ähnlicher Vorfälle implementieren und revisionssicher dokumentieren.
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Kooperation mit Aufsichtsbehörden:
Im Fall von Verfahren aktiv mitwirken – dies kann sich positiv auf die Bußgeldbemessung auswirken.
6 | Ausblick
Die BfDI hat angekündigt, auch in Zukunft bei Verstößen mit „allen zur Verfügung stehenden Mitteln“ durchzugreifen. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig auf verschärfte Anforderungen und häufigere Kontrollen einstellen.
7 | Kontakt
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