Millionenstrafen für Google und Facebook – was bedeutet das für die Cookie-Praxis?

Neben dem TTDSG beschäftigten sich auch einige Datenschutzbehörden verstärkt mit der Verwendung von Cookies. Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) verhängte am 06.01.2022 gleich zwei Bußgelder gegen Google (150 Millionen Euro) und Facebook (60 Millionen Euro). Außerdem bemängelte sie bei beiden Organisationen die Ausgestaltung des Cookie-Banners. 


Entscheidungen zur Gestaltung des Cookie-Banners

Kritisiert wurde vor allem, dass die Ablehnung der Cookies nicht so einfach sei wie die Annahme. Konkret wird bei Aufruf der betreffenden Webseite zwar die Möglichkeit zur Anpassung und zur Zustimmung eingerichtet, allerdings nicht die Möglichkeit zur einfachen Ablehnung nicht unbedingt erforderlicher Cookies. 
Diese Gestaltung des Cookie-Banners ist aktuell noch sehr weit verbreitet, dürfte sich jedoch durch die richtungsweisende Entscheidung der CNIL zukünftig ändern. 

 

Entscheidungen zur Verwendung von Google Analytics

Weiterhin veröffentlichten sowohl die französische- als auch die österreichische Datenschutzbehörde gesondert Entscheidungen zur Verwendung von Google Analytics, einem Analysetool zur Bewertung von Nutzerverhalten und -bedürfnissen mittels entsprechender Cookie-Setzung auf Webseiten. Kritisch bewertet wurde von beiden Behörden, dass bei der Verwendung von Google Analytics personenbezogene Daten in die USA übertragen werden. Nach DSGVO erfordern Datenübertragungen in Länder außerhalb der Europäischen Union zusätzliche Maßnahmen, um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen zu gewährleisten. Datenübertragungen in die USA stellen spätestens mit der Schrems-II-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) datenschutzrechtlich ein erhebliches Risiko dar.

Beide Behörden bemängelten in diesem Kontext die getroffenen Maßnahmen zur Datenübertragung und schätzten die Verwendung von Google Analytics unter den aktuellen Umständen als rechtswidrig ein. 

 

Warum Webseitenbetreiber die Situation nicht ignorieren sollten

Während diese Entscheidungen voraussichtlich wegweisend sein werden, wurde zum jetzigen Zeitpunkt beispielsweise noch kein allgemeines Verbot der Verwendung von Google Analytics ausgesprochen. Wir empfehlen in jedem Fall die Nutzung von Google Analytics zu reevaluieren, europäische Alternativen zu bewerten und bei mangelnder Notwendigkeit auf die Nutzung zu verzichten.

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