EDSA verbietet Meta Konzern das Targeted Advertising ohne Einwilligung

Mit Beschluss vom 27. Oktober 2023 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) dem Meta Konzern das Anzeigen von personalisierter Werbung ohne Vorliegen einer im Vorfeld erteilten Einwilligung untersagt.

Die irische Datenschutzbehörde wurde angewiesen für den gesamten Geltungsbereich der DSGVO, Maßnahmen zu ergreifen und ein Verbot der Verarbeitung personenbezogener Daten für verhaltensbezogene Werbung anzuordnen.

Seit längerer Zeit wird dem Meta Konzern vorgeworfen, die datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht einzuhalten. Um personenbezogene Daten-datenschutzkonform- für gezielt platzierte Werbung verwenden zu dürfen, ist eine gültige Rechtsgrundlage notwendig- vorliegend die Einwilligung gem. Art. 6 Abs.1 lit a DSGVO.

Der Meta Konzern hatte bereits, um den datenschutzrechtlichen Vorgaben nachzukommen, seine AGB geändert und die Datenverarbeitung für Werbezwecke damit gerechtfertigt, es bestünde ein „berechtigtes Interesse“ des Unternehmens daran, personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Diese rechtliche Auffassung teilte der der Europäische Gerichtshof (EuGH) jedoch nicht. Aus der Urteilsbegründung geht hervor, dass jeder Betroffene die Möglichkeit haben müsse, Datenverarbeitungen individuell abzulehnen, „die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind“. Auch dürfe die Ablehnung nicht dazu führen, dass die Betroffenen die besagten sozialen Netzwerke gar nicht mehr nutzen können. In der Vergangenheit hatte der Konzern die umfassende Datensammlung und Auswertung damit gerechtfertigt, dass personalisierte Werbung ein unumgänglicher Vertragsbestandteil sei, um die Dienste erbringen zu können.

Die Praktiken des Meta-Konzerns werden angeprangert, da dieser seine Nutzer:innen umfangreich trackt und aus diesen erfassten Daten Nutzerprofile erstellt, ohne im Vorfeld eine Einwilligung dafür einzuholen. Im Ergebnis führt dies zu einer fehlenden Rechtmäßigkeit und Transparenz der Datenverarbeitung und damit einen materiellen Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Grundsätze.

Daraufhin hat der Werbekonzern seine Dienste für Nutzer:innen der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz auf das Pur-Abo-Modell umgestellt. In einem Statement zum neuen Abo-Modell schreibt der Meta Konzern: „Die Option, ein werbefreies Abonnement zu erwerben, trägt den Anforderungen der europäischen Regulierungsbehörden Rechnung, lässt den Nutzer:innen aber gleichzeitig die Wahl und ermöglicht es Meta, weiterhin alle Menschen in der EU, dem EWR und der Schweiz zu bedienen“. Das Abo sollen ferner nur volljährige Nuter:innen abschließen können. Wie Unternehmen zukünftig die sozialen Netzwerke weiterhin nutzen sollen, ist noch nicht bekannt.

Von der Entscheidung sind ca. 250 Millionen Facebook, Instagram und WhatsApp betroffen. Zukünftig sollen diese – ohne eine vorher wirksam abgegebene Einwilligung – keine personalisierte Werbung mehr erhalten. Alle anderen, die kein Abo abschließen möchten, müssen in die personalisierte Werbung einwilligen und dürfen die sozialen Netzwerke weiterhin wie gewohnt nutzen.

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