Digital-Omnibus zur KI-Verordnung: EU passt Fristen und Pflichten bei KI an
Mit dem sogenannten Digital-Omnibus plant die EU-Kommission nicht nur Änderungen an der DSGVO, sondern auch gezielte Anpassungen an der EU-KI-Verordnung. Ziel ist es, die Anwendung der neuen KI-Regeln praxisnäher zu gestalten und Umsetzungsprobleme zu vermeiden, ohne die Grundstruktur der Verordnung aufzugeben.
Hintergrund
Die KI-Verordnung sieht ein risikobasiertes Regulierungssystem vor, insbesondere für sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme. Viele Pflichten setzen jedoch voraus, dass technische Spezifikationen, Normen und Leitlinien vorliegen, die bislang noch nicht vollständig verfügbar sind.
Der Digital-Omnibus soll diese Diskrepanz zwischen rechtlichen Pflichten und praktischer Umsetzbarkeit auflösen.
Zentrale Anpassungen der KI-Verordnung (Auswahl)
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Erstens: Flexible Anwendungsfristen für Hochrisiko-KI
Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme sollen nach dem aktuellen Entwurf erst dann greifen, wenn die notwendigen technischen Spezifikationen und Leitlinien veröffentlicht wurden. Starre Fristen sollen dadurch vermieden werden.
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Zweitens: Differenzierte Übergangsfristen je nach Einsatzbereich
Der Entwurf sieht unterschiedliche Umsetzungszeiträume vor, abhängig vom Einsatz der KI, etwa:
- kürzere Fristen bei KI in kritischen Infrastrukturen oder im Personalwesen,
- längere Fristen bei besonders komplexen Systemen, z. B. im medizinischen Bereich oder im behördlichen Einsatz.
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Drittens: Anpassungen für generative KI
Für generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt gebracht wurden, sollen bestimmte Transparenz- und Kennzeichnungspflichten erst ab Februar 2027 gelten.
Bedeutung für die Praxis
Die Änderungen bedeuten keine Abkehr von der KI-Regulierung, sondern eine zeitliche und organisatorische Entlastung. Unternehmen erhalten mehr Spielraum, um sich auf die Anforderungen der KI-Verordnung vorzubereiten, ohne unmittelbar Sanktionen befürchten zu müssen, sofern die jeweiligen Pflichten noch nicht anwendbar sind.
Gleichzeitig bleiben zentrale Pflichten – etwa zur Risikobewertung und Transparenz – bestehen.
Handlungsempfehlungen
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KI-Einsatz inventarisieren:
Identifizieren, welche KI-Systeme potenziell als Hochrisiko-KI einzustufen sind.
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Übergangsfristen strategisch nutzen:
Zeitfenster für Governance-Strukturen, Dokumentation und Risikobewertungen gezielt einplanen.
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Regulatorische Abhängigkeiten berücksichtigen:
Beobachten, wann technische Spezifikationen und Leitlinien veröffentlicht werden, da hiervon der Start der Pflichten abhängt.
Ausblick
Die Änderungen zur KI-Verordnung befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Anpassungen durch EU-Parlament und Rat sind möglich. Nach Darstellung der EU-Kommission verfolgt der Digital-Omnibus das Ziel, Regulierung praktikabler zu machen, ohne den risikobasierten Ansatz der KI-Verordnung grundsätzlich in Frage zu stellen.
Kontakt
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