Neues Urteil stärkt Datenschutz im Gesundheitswesen: Das Recht auf Auskunft im Fokus

Die digitale Welt und der Datenschutz stehen immer wieder im Mittelpunkt von rechtlichen Auseinandersetzungen, und am 26. Oktober 2023 fällte der Gerichtshof ein bahnbrechendes Urteil, das besonders im Gesundheitswesen für Aufsehen sorgt. In diesem Blogbeitrag nehmen wir das Urteil unter die Lupe und werfen einen Blick auf die Auswirkungen auf das Recht der betroffenen Person auf Auskunft über ihre Daten.
 

1. Das Recht auf Auskunft und die Unentgeltlichkeit der Kopie

Das Urteil betraf einen Fall, in dem ein Patient, eine unentgeltliche Kopie seiner Patientenakte anforderte. Der Patient wollte diese Kopie nutzen, um Haftungsansprüche gegen seinen Arzt geltend zu machen. Die Weigerung des Arztes, eine kostenlose Kopie bereitzustellen, führte zu rechtlichen Schritten.

Der Gerichtshof stellte klar, dass das Recht der betroffenen Person, eine erste unentgeltliche Kopie ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten, nicht davon abhängt, dass die betroffene Person den Antrag begründet. Dieser Grundsatz soll sicherstellen, dass die Ausübung des Rechts auf Auskunft erleichtert wird, und wurde durch die Gesamtschau der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gestärkt.
 

2. Nationale Regelungen und Kosten für Kopien 

Das Urteil klärte auch die Frage, ob Mitgliedstaaten nationale Regelungen erlassen können, die der betroffenen Person die Kosten für eine erste Kopie ihrer Daten auferlegen. Der Gerichtshof entschied, dass dies nicht zulässig ist. Nationale Regelungen, die darauf abzielen, die wirtschaftlichen Interessen der Verantwortlichen zu schützen, indem sie Kosten für Kopien auferlegen, verstoßen gegen den Grundsatz der Unentgeltlichkeit und untergraben das praktische Wirksamkeitsniveau des Rechts auf Auskunft.
 

3. Vollständige Kopie der Patientenakte

Im Falle von Gesundheitsdaten, insbesondere im Arzt-Patienten-Verhältnis, betonte der Gerichtshof die Notwendigkeit, der betroffenen Person eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller Daten aus ihrer Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Dieses Recht umfasst die vollständige Kopie der in der Patientenakte enthaltenen Dokumente, um sicherzustellen, dass die betroffene Person die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten überprüfen kann. Das Urteil betont die Sensibilität von Gesundheitsdaten und die Wichtigkeit, den Patienten Zugang zu umfassenden und klaren Informationen zu gewähren.
 

Fazit: Ein Meilenstein für den Datenschutz im Gesundheitswesen

Dieses Urteil des Gerichtshofs markiert einen Meilenstein für den Datenschutz im Gesundheitswesen. Es stärkt die Rechte der betroffenen Personen und stellt sicher, dass der Zugang zu eigenen Gesundheitsdaten nicht durch unnötige Hürden oder Kosten erschwert wird. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Unentgeltlichkeit bei der Bereitstellung von Kopien und setzt klare Maßstäbe für die Auslegung der DSGVO im Kontext des Rechts auf Auskunft über Gesundheitsdaten.

Für Patienten bedeutet dies eine gestärkte Position, um ihre Rechte durchzusetzen und aktiv am Schutz ihrer eigenen Daten teilzunehmen. Gleichzeitig sendet das Urteil ein deutliches Signal an alle Akteure im Gesundheitswesen, die den Datenschutz ernst nehmen und die Transparenz und Zugänglichkeit von Gesundheitsdaten fördern wollen.

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