KI & Urheberrecht: Der Deal zwischen Anthropic und Universal Music und seine Signalwirkung für Europa
Am 2. Januar 2025 erzielte das KI-Unternehmen Anthropic eine wegweisende Einigung mit der Universal Music Group (UMG), dem weltweit größten Musiklabel. Nach einer Klage im Oktober 2023, in der UMG Anthropic vorwarf, KI-Modelle mit urheberrechtlich geschützten Songs trainiert zu haben, verpflichtete sich Anthropic nun, bestehende Schutzmechanismen („Guardrails“) zur Vermeidung urheberrechtsverletzender Ausgaben aufrechtzuerhalten. Damit verlagerte das KI-Unternehmen geschickt den Fokus von der kritischen Trainingsphase auf die Kontrolle der KI-Ausgaben.
Strategische Bedeutung des Deals
Anthropics Anwälte haben mit diesem Schritt die Diskussion um die Zulässigkeit des KI-Trainings mit geschützten Inhalten umgangen. Die Wirksamkeit der Schutzmechanismen steht nun im Zentrum. Sollte dieser Ansatz Nachahmer finden, könnte sich in den USA die Auffassung durchsetzen, dass KI-Training mit geschützten Inhalten als „Fair Use“ gilt – vorausgesetzt, Schutzmaßnahmen verhindern rechtsverletzende Inhalte. Dies könnte die Rechtsprechung weltweit beeinflussen.
Parallelen zur europäischen Rechtslage
In Europa ist der Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten durch die EU-Urheberrechtsrichtlinie (Richtlinie 2019/790) geregelt. Besonders Artikel 3 & 4 erlauben Text- und Data-Mining für wissenschaftliche Forschung, schränken aber kommerzielle Anbieter ein – es sei denn, Rechteinhaber widersprechen nicht explizit.
Ein aktueller Fall aus Deutschland unterstreicht die Unsicherheit: Der Fotograf Robert Kneschke scheiterte mit seiner Klage gegen das Non-Profit-Projekt LAION (Large-scale Artificial Intelligence Open Network). Das Landgericht Hamburg entschied, dass die Nutzung seiner Bilder zur KI-Entwicklung unter die wissenschaftliche Ausnahme gemäß § 60d UrhG fällt. Diese Entscheidung überraschte viele Urheberrechtsexperten, da sie die Möglichkeit der Rechtevorbehalte erheblich einschränkt. Auch wenn Kneschke in Berufung ging, zeigt der Fall, dass die rechtliche Einordnung von KI-Training in Europa komplex bleibt.
Was bedeutet das für europäische Unternehmen?
- Technische Schutzmaßnahmen sollten gestärkt werden, um urheberrechtsverletzende Ausgaben zu vermeiden.
- Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern könnten eine praktikable Lösung sein, um rechtliche Unsicherheiten zu umgehen.
- Transparente Prozesse zur Datenverarbeitung sind notwendig, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen.
Lehren aus internationalen Entwicklungen
Der Deal zwischen Anthropic und UMG zeigt, dass gezielte Schutzmaßnahmen und strategische Verhandlungen rechtliche Risiken im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten mindern können. Europäische Unternehmen sollten diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen und prüfen, ob ähnliche Strategien auch im europäischen Rechtsrahmen anwendbar sind.