KI-gestützte Videoüberwachung in Hessen: Was Unternehmen jetzt lernen können
Die Einführung von KI-gestützter Videoüberwachung im öffentlichen Raum wirft sowohl große Chancen als auch erhebliche datenschutz- und sicherheitsrechtliche Fragen auf. Im Pilotprojekt der Polizei Hessen im Bahnhofsviertel Frankfurt zeigt sich erstmals in Deutschland, wie solche Technologien in der Praxis eingesetzt werden können — mit klaren Rahmenbedingungen und hoher Sensibilität. Für Unternehmen mit Sicherheits-, Überwachungs- oder KI-Anwendungsfällen liefert dieser Fall wertvolle Impulse.
In Hessen wurde per Gesetz (§ 14 HSOG) der Einsatz sogenannter Videoschutzanlagen mit Unterstützung von KI-Software möglich gemacht.
Seit Juli 2025 läuft im Bahnhofsviertel Frankfurt ein Pilotprojekt, in dem ausgewählte Kameras mit KI-Analysefunktionen betrieben werden.
Der Fokus liegt darauf, gesuchte Personen (Vermisste, Opfer von Menschenhandel, terroristische Gefährder) schneller aufzuspüren und Gefahrenlagen frühzeitig zu erkennen.
Für Unternehmen – insbesondere Betreiber öffentlicher Räume, Verkehrsanlagen oder großer Veranstaltungen – entsteht damit ein Blick hierfür, wie KI-gestützte Überwachung künftig funktionieren könnte.
Relevanz für Unternehmen
Aus dieser Entwicklung lassen sich mehrere praxisrelevante Erkenntnisse ableiten:
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Technische Effizienzsteigerung durch KI: In dem Projekt wurde betont, dass allein menschliche Auswertung große Datenströme kaum bewältigen könne — KI-gestützte Muster- und Objekterkennung kann Einsatzkräfte gezielt unterstützen. 
 Für Unternehmen mit Videoüberwachung oder Sicherheitssystemen heißt das: KI kann helfen, große Daten- oder Bildmengen effizienter auszuwerten.
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Rechtsrahmen und Beschränkungen: Im Pilotprojekt darf KI nur bei konkretem richterlichem Beschluss und im engen räumlichen und inhaltlichen Rahmen eingesetzt werden (z. B. 50 Kamerastandorte im Viertel) und nicht einfach flächendeckend. Unternehmen sollten früh prüfen: Welche rechtlichen Voraussetzungen bestehen für KI-gestützte Überwachung bei ihnen? 
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Datenschutz & Transparenz: Auch wenn eingesetzte Systeme technisch leistungsfähig sind, wird betont, dass der Mensch letztlich entscheidet – die Technik unterstützt nur. Für Unternehmen heißt das: Systeme müssen nachvollziehbar sein, Verantwortlichkeiten klar geregelt und betroffene Personen informiert werden (wenn relevant). 
Handlungsempfehlungen
Damit Sie sich gut positionieren können, hier drei konkrete Empfehlungen:
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Zweckdefinition und Beschränkung: Klar definieren, wofür Video-KI eingesetzt werden soll (z. B. Objekterkennung, Musteranalyse) und welchen Rahmen (räumlich, zeitlich, datenmäßig) sie hat. 
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Rechts- und Datenschutz-Check: Prüfen, ob nationale oder regionale Gesetze den Einsatz erlauben bzw. regulieren. Dokumentieren, welche rechtlichen Grundlagen (z. B. Einwilligung, berechtigtes Interesse, richterliche Anordnung) gelten. 
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Transparenz & Governance: Verantwortlichkeiten festlegen (Wer überwacht? Wer entscheidet bei KI-Treffern?). Sicherstellen, dass KI-Ergebnisse nicht automatisch Entscheidungen ersetzen, sondern nur unterstützen. 
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Technologie- und Datenqualität: Sicherstellen, dass die eingesetzte KI nachvollziehbar und technisch geeignet ist. Zudem sicherstellen, dass Datenmengen, Qualität und Umfeld geeignet sind. 
Ausblick
Der Pilot in Frankfurt zeigt, wie KI-gestützte Videoanalyse öffentlich eingesetzt werden kann — unter klaren rechtlichen Rahmenbedingungen.
Für Unternehmen bedeutet das: Es ist nicht mehr nur eine Zukunftsvision, sondern zunehmend Realität. Der regulatorische und gesellschaftliche Rahmen wird sich weiterentwickeln, daher sollten Unternehmen jetzt aktiv werden, um nicht unvorbereitet zu sein.
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