Hilfestellung zu Künstlicher Intelligenz – Datenschutzkonferenz veröffentlicht Orientierungshilfe

Der zunehme „Hype“ um das Thema Künstlicher Intelligenz (KI) und die zunehmende Bandbreite ihrer Einsatzmöglichkeiten führt bei Datenschützerinnen und Datenschützern zu Unsicherheit und Fragen. Während einzelne Behörden bereits Hilfestellungen zur Bewertung von KI veröffentlicht haben, schickt auch nun die Datenschutzkonferenz (DSK) am 06. Mai 2024 eine Orientierungshilfe ins Rennen. Dies sollte uns Datenschützern wieder Futter geben, um KI-Lösungen besser bewerten zu können.

Inhalt der Orientierungshilfe

Schwerpunkt der Orientierungshilfe liegt bei sogenannten großen Sprachmodellen (Large Language Modells), auch wenn die Erwägungen der DSK für andere KI-Modell und -Anwendungen herangezogen werden können. 

In der Orientierungshilfe findet sich eine drei-teilige Strukturierung wieder nach:

  • Konzeption des Einsatzes und Auswahl von KI-Anwendungen
  • Implementierung von KI-Anwendungen
  • Nutzung von KI-Anwendungen

Datenschutzrelevante Themen sind diesen Teilbereichen zugeordnet. Schwerpunkte der Konzeption und Auswahl einer KI-Anwendung sind zunächst grundsätzliche Fragen, z.B. zu Verarbeitungszwecken, Rechtmäßigkeit und Transparenz. 

Die Implementierung beschäftigt sich wiederum mit operativen Fragestellungen, z.B. die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, technische und organisatorische Maßnahmen und Sensibilisierung von Mitarbeitenden. 

Zum Abschluss trifft die Orientierungshilfe zur Nutzung allgemeine Handlungsempfehlungen, z.B. zur Eingabe von personenbezogenen Daten oder Überprüfung der Richtigkeit der Ausgaben. 

Entwickler und Betreiber gehen leer aus

Während die Orientierungshilfe ein wichtiger Baustein ist, um Rechtssicherheit für Unternehmen im Einsatz von KI-Anwendungen zu schaffen, sind die getroffenen Empfehlungen unvollständig. Im Vordergrund steht aktuell (Version 1.0) lediglich die Anwendung von KI-Anwendungen, während die Entwicklung von KI-Anwendungen, das Training von KI-Modellen und auch der Vertrieb von KI-Lösungen (KI-as-a-Service) nicht thematisiert werden. 

Auch die Angaben zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit lassen einige Fragen offen, z.B. ab wann konkret von einer gemeinsamen Verantwortlichkeit auszugehen ist. Unternehmen, die gerade daran sind, neue KI-Modelle zu entwickeln oder bestehende Geschäftsmodelle, um KI-Lösungen zu erweitern, werden voraussichtlich einige Antworten in dieser Version nicht finden. 

Fazit zur Orientierungshilfe

Alles in allem ist es zu begrüßen, dass die DSK mit ihrer Orientierungshilfe zur Rechtssicherheit beiträgt. Nach eigener Angabe der DSK soll die Orientierungshilfe zukünftig angepasst werden, um aktuelle Entwicklungen und weitere relevante Aspekte aufzunehmen. Wir hoffen also, dass auch die Vorstufen zur Anwendung von KI-Anwendungen Einzug in die Orientierungshilfe finden, um das Bild zu vervollständigen. 

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