Bundestag verabschiedet Verordnung zur Reduzierung der Cookie-Banner-Flut 

Am 17. Oktober 2024 verabschiedete der Bundestag eine neue Verordnung, die eine anwenderfreundliche Lösung zur Reduzierung der Cookie-Banner-Flut im Internet anstrebt. Diese Verordnung, gestützt auf § 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG), ermächtigt die Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates spezifische Regelungen einzuführen. Diese umfassen:

  • Anforderungen an nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme Verfahren, die ein Einwilligungsdienst erfüllen muss, um anerkannt zu werden,
  • das Verfahren zur Anerkennung der Dienste und
  • technische sowie organisatorische Maßnahmen, damit Software zur Anzeige von Online-Inhalten und Anbieter digitaler Dienste die über anerkannte Einwilligungsdienste festgelegten Einstellungen der Nutzenden respektieren können.

Gemäß § 26 Absatz 1 TDDDG kann eine unabhängige Stelle solche Dienste anerkennen, wenn diese nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme Verfahren zur Verwaltung der nach § 25 Absatz 1 TDDDG geforderten Einwilligungen der Endnutzer bereitstellen.  

Rechtliche Hintergründe

Diese Maßnahmen greifen den weit verbreiteten Einsatz von Tracking-Technologien auf, die das Nutzerverhalten im digitalen Raum umfassend erfassen. Von der Navigation auf Webseiten über die Nutzung von Apps bis hin zu vernetzten Haushaltsgeräten werden Informationen über das Verhalten der Nutzer gesammelt. Eine der häufigsten Technologien hierbei sind Cookies – kleine Textdateien, die auf dem Gerät des Nutzers gespeichert werden und den Server befähigen, den Nutzer bei späteren Besuchen zu erkennen und personalisierte Inhalte bereitzustellen.

Rechtlich wird zwischen technisch notwendigen und nicht-notwendigen Tracking-Technologien unterschieden. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall „Planet49“ (C-673/17) erfordern technisch nicht-notwendige Tracking-Technologien eine explizite Einwilligung des Nutzers. Diese Anforderung ist im TDDDG verankert und zielt darauf ab, dass Einwilligungen den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. Technologien zur Analyse des Surfverhaltens oder zur personalisierten Werbung zählen zu den nicht-notwendigen Technologien und erfordern daher eine aktive Zustimmung der Nutzenden.

Um diese Zustimmung einzuholen, sind Cookie-Banner heute das meistgenutzte Mittel. Diese Banner informieren die Nutzenden über den Einsatz von Cookies und bieten ihnen die Möglichkeit, deren Nutzung zu akzeptieren oder abzulehnen. Die zunehmende Verbreitung und oft aufdringliche Gestaltung dieser Banner wird jedoch vielfach als störend empfunden und war ausschlaggebend für die Entwicklung der neuen Verordnung.

Zielsetzung der Verordnung

Mit der Verordnung strebt die Bundesregierung an, den „Cookie-Banner-Wildwuchs“ auf Webseiten deutlich zu reduzieren. Hierzu sollen anerkannte Einwilligungsdienste Nutzenden die Möglichkeit bieten, ihre Cookie-Entscheidungen zentral und dauerhaft festzulegen und zu verwalten. Nutzenden können ihre Präferenzen einmalig über diese Dienste einstellen, sodass diese Einstellungen plattformübergreifend erhalten bleiben und nicht ständig erneut abgefragt werden müssen. Dies schafft mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Verwaltung der Einstellungen, da einmal getroffene Entscheidungen nicht ständig wiederholt werden müssen – vorausgesetzt, die Anbieter digitaler Dienste akzeptieren die hinterlegten Präferenzen.

Diese langfristige Speicherung der Zustimmung erleichtert nicht nur die Handhabung für die Nutzenden, sondern reduziert auch den Aufwand für Webseitenbetreiber, die wiederholte Einwilligungsanfragen vermeiden können. Gleichzeitig wird den Nutzenden jederzeit ermöglicht, ihre Einstellungen einzusehen und anzupassen.

Für Unternehmen ergeben sich durch die neue Verordnung keine zusätzlichen verpflichtenden Vorgaben. Die grundsätzlichen Anforderungen an eine wirksame Einwilligung bleiben weiterhin in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Auch wenn Nutzende eine zentrale Entscheidung für Tracking-Cookies treffen, bleibt die Möglichkeit zur individuellen Anpassung der Entscheidung auf jeder Webseite bestehen.

Ein zentraler Aspekt ist die Unabhängigkeit der Einwilligungsdienste. Sie werden vom Bundesdatenschutzbeauftragten anerkannt, nachdem sie ein Sicherheitskonzept vorgelegt haben, das ihre Neutralität sicherstellt. Die Prüfung ist gebührenpflichtig, um die Verwaltungskosten zu decken.

Kritik und mögliche Herausforderungen

Verbraucherschutzorganisationen und Teile der Opposition äußern Kritik an der Verordnung, insbesondere an der freiwilligen Teilnahme der Webseitenbetreiber. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hebt hervor, dass die Verordnung zwar die Möglichkeit einer einmaligen Einholung der Zustimmung ermöglicht, jedoch keine Verpflichtung besteht, ablehnende Entscheidungen dauerhaft zu akzeptieren. Webseitenbetreiber könnten also auch weiterhin Cookie-Banner anzeigen, selbst wenn Nutzer:innen das Tracking bereits abgelehnt haben.

Ein weiteres potenzielles Risiko besteht darin, dass nicht alle Webseiten die neuen Einwilligungsdienste nutzen werden, was zu einer uneinheitlichen Umsetzung und Handhabung der Einwilligungsprozesse führen könnte.

Fazit und Ausblick

Die neue Verordnung stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Benutzerfreundlichkeit und Transparenz im Cookie-Management dar. Sie schafft die Möglichkeit einer zentralen Verwaltung von Einwilligungen und bietet eine Alternative zu den bisherigen, einzelnen Zustimmungsprozessen auf Webseiten. Kritiker betrachten die Freiwilligkeit jedoch als Schwachstelle für die Wirksamkeit der Maßnahme. Mit einer möglichen europaweiten Lösung in Aussicht und einer geplanten Evaluierung der Verordnung nach zwei Jahren bleibt abzuwarten, ob die Maßnahmen den gewünschten Effekt erzielen und gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.

Die Verordnung bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Webseiten mit einer nutzerfreundlicheren Cookie-Verwaltung zu optimieren und gleichzeitig die Datenschutzanforderungen zu erfüllen. Unternehmen und Webseitenbetreibern, die neue Einwilligungsdienste nutzen möchten, wird empfohlen, sich frühzeitig über anerkannte Anbieter und die Anforderungen an das Sicherheitskonzept zu informieren. Eine transparente Kommunikation über die Vorteile der neuen Einwilligungslösungen ist dabei ebenfalls von Vorteil.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Anpassung Ihres Consent Management Tool und der Umsetzung der neuen Verordnung. Unsere Datenschutz-Experten stehen bereit, um Sie in allen Datenschutzfragen und insbesondere bei den Marketingaspekten umfassend zu beraten.  

Für eine vertiefte Schulung empfehlen wir außerdem unseren Workshop „Datenschutzrecht im digitalen Marketing“, um Ihr Wissen und Ihre Kompetenzen im Bereich Datenschutz gezielt zu erweitern. 

Share